AGBs Firmenkundinnen und Kunden

Diese AGBs gelten für unsere gomental Firmenkund:innen.

1. AGB Geltungsbereich und Vertragsschluss

Die gomental AG, Sihlquai 131, 8005 Zürich («gomental AG» oder «wir») bietet verschiedene Mental Wellbeing-Trainings («Trainings») an. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen der gomental AG mit Geschäftskunden, die Trainings für Ihre Mitarbeitenden und Lernenden einkaufen («Kunden»). Sie bilden integrierenden Bestandteil des Dienstleistungsvertrags mit gomental AG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbedungen. Angebote von gomental sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung von Trainings durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot auf Abschluss des Dienstleistungsvertrags. gomental AG nimmt ein solches Angebot entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Leistungserbringung gegenüber dem Kunden an.Der Dienstleistungsvertrag besteht aus diesen AGB und weiteren Unterlagen (zum Beispiel der Auftragsbestätigung oder einer Offerte). Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. 

2. Inhalt des Programms und Subunternehmer:innen

gomental AG bietet im Rahmen des angebotenen Programms («Programm») verschiedene Arten von Trainings für Personal des Kunden («Teilnehmer:innen») an. Geleitet werden die Trainings von unterschiedlichen, dafür geeigneten Personen («Leiter:innen»). Als Leiter:innen kann gomental AG eigene Mitarbeitende oder Dritte beauftragen. Fällt ein:e Leiter:in aus, kann gomental AG einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.Im Rahmen der Trainings werden Wissen und Werkzeuge im Bereich des psychischen Wohlbefindens vermittelt. Verschiedene Aspekte des mentalen Wohlbefindens werden beleuchtet und in der Gruppe geübt. Die Anzahl der Trainings, das Thema des Programms, die Daten des Trainings, potenzielle Zusatzdienstleistungen und weitere Aspekte des Vertragsgegenstands ergeben sich aus den weiteren Unterlagen des Dienstleistungsvertrags zwischen den Geschäftskunden und gomental AG. Je nach konkreter Vereinbarung können die Trainings online oder in Präsenz stattfinden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird das online Format angenommen. Sofern nichts anderes mit dem Kunden abgemacht wurde, verwendet gomental AG das Programm “Zoom Meetings”. Mit diesem Kommunikationsmittel und den damit im Zusammenhang stehenden Sicherheitsrisiken erklärt sich der Vertragspartner einverstanden. gomental AG ist in der konkreten Ausgestaltung der Trainings frei. Durch die Trainings können unter Umständen kognitiv-emotionale Prozesse angeregt werden. Es werden keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt. Die Leiter:innen der Kurse stellen weder Diagnosen noch bieten sie eine Therapie an. 

3. Persönliche Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss

Die Teilnehmer:innen werden vor Beginn des Trainings gebeten, unsere Teilnahmebedingungen zu akzeptieren, die den Teilnehmenden vorgängig zugestellt werden. Wir behalten uns vor, Teilnehmer:innen von den Trainings auszuschliessen, wenn sie die Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, gegen sie verstossen oder anderweitig die Durchführung des Trainings schwerwiegend stören (z.B. Belästigung, Sachbeschädigung, Ehrverletzung). 


4. Zeitraum und Verzug

Der Zeitraum des Programms und die Daten der einzelnen Trainings werden in den weiteren Unterlagen des Dienstleistungsvertrag definiert. Der Kunde ist berechtigt, den Programmstart in begründeten Fällen bis zu 35 Tagen vor dem Programmstart zu verschieben. In diesen Fällen bietet gomental AG innerhalb der nächsten sechs (3) Kalendermonate (gerechnet ab dem Tag des ursprünglichen Programmstarts) genügend unterschiedliche Ausweichtermine an. Einigen sich die Parteien nicht innert dreissig (30) Tagen nach Verschiebung durch den Kunden schriftlich auf einen anderen Termin, ist 75% der gesamten Vergütung für das Programm dennoch geschuldet. gomental AG behält sich vor, für vom Kunden verlangte Terminverschiebungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 1’000 zu verlangen.
Aus unvorhergesehenen organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit oder Unfall der Leiter:innen) behält sich gomental AG vor, das Programm oder einzelne Trainings zu verschieben. gomental AG behält sich ferner vor, einen allfälligen Unterricht vor Ort zu denselben Konditionen aus sachlichen Gründen remote zu erbringen (vgl. Ziff. 5). Sofern gomental AG die vereinbarten Zeiten des Programms oder einzelner Trainings nicht einhalten kann, wird gomental AG den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die neue Leistungszeit mitteilen. Wird das Programm ganz oder teilweise auch innerhalb der neuen Leistungszeit nicht vollständig erbracht, ist der Kunde berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Die Vergütung für noch nicht erbrachte Trainings wird von gomental AG zurückerstattet. Darüber hinausgehende Rechte oder Ansprüche des Kunden im Fall des Verzugs von gomental AG sind ausgeschlossen.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden, der Kundin

Der Kunde, die Kundin, verpflichtet sich, alle Aktivitäten, Handlungen oder Unterlassungen durchzuführen, die für die Erbringung des Programms durch gomental AG erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:
- Den Teilnehmer:innen Kreis definieren und den Personen das Training sowie die Konditionen für die Teilnahme kommunizieren.
- Die Kontaktdaten der Teilnehmer:innen an gomental übermitteln.
- Für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Telekommunikationsverbindungen (Internetverbindung, Hardware und/oder Software), die für die Teilnahme an den online Trainings erforderlich sind, sorgen.
- Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

6. Leistungen von gomental

gomental verpflichtet sich, die Trainings in sorgfältiger und professioneller Weise durchzuführen und stellt den Teilnehmer:innen und dem Kunden alle dazugehörigen Trainingsunterlagen zur Verfügung. gomental AG führt eine Teilnehmer:innenliste, unternimmt aber keine disziplinarischen Massnahmen, sollten angemeldete Teilnehmer:innen den Trainings fernbleiben. Vorbehaltlich den Bestimmungen in Ziff. 8 teilt gomental AG die Teilnehmendenliste mit dem Kunden, der Kundin. 

7. Gewährleistungsausschluss

Die Trainings werden ohne Gewähr oder Zusicherungen von gomental AG erbracht. gomental AG schuldet weder eine Bereitstellung der Kurse über die vertraglich vereinbarten Termine hinaus noch einen Erfolg. gomental AG übernimmt keine Pflichten und gibt keine Gewähr für Handlungen oder Unterlassungen Dritter. Insbesondere garantiert gomental AG nicht, dass die technischen Programme, mittels derer die Kurse übermittelt werden, frei von Fehlern oder Malware sind. gomental AG übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch die Teilnehmer:innen. gomental AG unternimmt alles, was im Rahmen der Dienstleistung möglich ist, damit alle Teilnehmenden an allen Trainings teilnehmen, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass alle angemeldeten Teilnehmer:innen immer  teilnehmen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Auf welche Weise wir Personendaten bearbeiten, beschreiben wir in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://www.gomental AG.health/datenschutz. Wie Zoom Personendaten im Zusammenhang mit Zoom Meetings bearbeitet, ist unter https://explore.zoom.us/en/privacy/ ersichtlich. Der Kunde wird die Teilnehmer:innen auf diese Datenschutzerklärungen hinweisen. Die Parteien gewährleisten, dass jede Bekanntgabe von personenbezogenen Daten aneinander den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Persönliche Angaben, die Teilnehmer:innen während den Trainings offenbaren, werden von den Leiter:innen nicht aufgezeichnet. gomental AG gibt keine Gesundheitsdaten oder andere besonders schützenswerte Daten der Teilnehmer:innen an die Kunden weiter. Informationen über Teilnehmer:innen, die gomental AG an die Kunden bekannt gibt, beschränken sich auf die Teilnehmer:innenliste gemäss Ziff. 6 und Informationen über den Ausschluss von Teilnehmer:innen an den Trainings gemäss Ziff. 3, soweit die Teilnehmer:innen dieser Datenbekanntgabe nicht widersprechen. Die Parteien sind verpflichtet, alle persönlichen Daten, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln und werden diese Dritten gegenüber nicht offenlegen. Nicht als Dritte gelten Subunternehmer von gomental AG und Berater, sofern diese vertraglich oder gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, oder Behörden oder Gerichte, soweit diesen gegenüber eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die nachweislich (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt waren, (ii) ohne Verletzung gegen diese Bestimmung später bekannt wurden, (iii) ohne Rückgriff auf die vertrauliche Information von der empfangenden Partei entwickelt wurden oder (iv) von einem Dritten der empfangenden Partei gegenüber ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit offengelegt wurden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit dauert über das Vertragsende hinaus. Kommunikation zur Durchführung des Programms - z.B. im Rahmen des Employer Branding - ist jederzeit erlaubt. Nach Möglichkeit stimmt der Kunde diese mit gomental AG ab. Umgekehrt fragt gomental AG den Kunden vor der Nutzung als Referenzkunde um Erlaubnis. 

9. Immaterialgüterrechte

Soweit nicht ausdrücklich in diesem Dienstleistungsvertrag abweichend geregelt, bezweckt dieser Dienstleistungsvertrag keinen Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Immaterialgüterrechten einer Partei an eine andere. gomental AG stehen alle Rechte an Arbeitsergebnissen im Verhältnis zum Kunden zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeitenden entstanden sind. Der Kunde überträgt hiermit die vorgenannten Immaterialgüterrechte an gomental AG. 

10. Vergütung und Zahlungsbestimmungen

Soweit nicht explizit anders vereinbart, wird das Programm gegen eine Vergütung nach Fest- bzw. Pauschalpreis erbracht. Dies bedeutet, dass die gesamte Vergütung auch dann geschuldet ist, wenn einzelne Trainings nicht von allen vorgesehenen Teilnehmer:innen besucht werden, unabhängig davon, aus welchem Grund die Teilnehmer:innen den Trainings fernbleiben. Das gilt auch, wenn die Teilnehmer:innen gemäss Ziff. 3 von der Teilnahme an den Trainings ausgeschlossen werden. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den weiteren Unterlagen des Dienstleistungsvertrags (z.B. Offerte/Angebot Bestellung oder Auftragsbestätigung). Preise verstehen sich exkl. MwSt. Soweit in den weiteren Unterlagen des Dienstleistungsvertrags nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert dreissig 21 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, stellt gomental AG 60% des Betrags bei Vertragsschluss und 40% nach Projektabschluss in Rechnung. 

11. Haftung

gomental AG haftet ausschliesslich bei Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden. Die Haftung für Hilfspersonen wird vollständig ausgeschlossen.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Soweit der Dienstleistungsvertrag nicht zuvor nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzeitig beendet wird, endet der Dienstleistungsvertrag mit vollständiger Erbringung des Programms. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, hat der Kunde eine Entschädigung (i) in Höhe von [CHF 5000.-] oder (ii) falls geringer, des gomental AG durch die Kündigung entstandenen Schadens zu zahlen. gomental AG behält sich das Recht vor, einen über diese Entschädigung hinausgehenden Schaden gemäss Art. 404 Abs. 2 OR geltend zu machen. Eine Kündigung zur Unzeit durch den Kunden liegt insbesondere vor, wenn die Kündigung weniger als 35 Tage vor Programmstart erfolgt und die Parteien sich nicht nach Massgabe von Ziff. 4 auf einen Ausweichtermin einigen können.

13. Änderungen

gomental AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

14. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

15. Höhere Gewalt

Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Mitwirkung gehindert wird, gilt dies nicht als Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Jede Partei wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass das Ausmass der Auswirkungen
der höheren Gewalt so weit wie möglich reduziert wird.


16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Dienstvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von gomental AG, unter Vorbehalt von Rückgriffsklagen durch gomental AG vor einem anderen zuständigen Gericht.

gomental AG, Zürich 30.9.2024
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